FAHRZEUGUMRÜSTUNG
 

Tuning und Zubehör bedeutet stets eine Änderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen wie Spoilern, oder Schwellern, anderen Leuchten oder Scheinwerfern, deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Kfz-Zulassungsbescheinigung) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurden. Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, dies auch nach erfolgter Umrüstung von Tuning, oder Zubehör-Teilen.

Änderungen die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen, sollten stets einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgeführt werden. Je nach Art der mitgelieferten Gutachten, ist eine Abnahme, oder Kontrolle der jeweiligen Bauteile, sowie deren Montage vorgeschrieben. Aber auch bei Zubehör-Teilen, die ein eintragungsfreies E-Prüfzeichen, wie z.B. Leuchten, Scheinwerfer, oder Auspuffanlagen tragen, ist es ratsam, den Einbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Bei eintragungsfreiem Zubehör ist dieser Service meist sogar kostenlos, denn bei vorgenommenen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird, oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch Lackierung, Montage, Änderungsabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere weitere Kosten entstehen, die im Kaufpreis der Sache nicht enthalten sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Abnahme der Fahrzeugänderungen, oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch unsere Beratungstätigkeit nicht garantiert ist, dies auch wenn eine Sache mit einem Gutachten ausgeliefert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Zulassungsfragen geht. Gerne steht Ihnen unser Verkaufspersonal beratend zur Seite. Wir kennen auch die Gesetzesbestimmungen der MFK und der ASA sehr gut, und können auch bei der Zulassung verschiedener Teile in der Schweiz gerne behilflich sein.

Wir sind ein deutsches Unternehmen, dementsprechend richten sich die StVZO Kennzeichnungen unserer angebotenen Waren, ausschließlich nach deutschem Gesetz. Trotz Bestrebungen der EU, einheitliche, gemeinsame Regelungen im Straßenverkehrsrecht und den Straßenzulassungsverordnungen zu vereinheitlichen, übernehmen wir keine Gewähr, dass die im Lieferumfang befindlichen Gutachten und Dokumente, für Besteller im Ausland, der jeweiligen, dortigen Gesetzgebung genügen, bzw. die Zulassung außerhalb Deutschland gegeben ist.


MOTORSPORT-ARTIKEL

Wir bieten umfangreiches Zubehör für Motorsport und Wettbewerbsfahrzeuge. Diese Produkte sind nach StVZO nicht zugelassen, und dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Als Motorsport-Artikel werden auch Waren bezeichnet, die keine Prüfung, bzw. keine Zulassung haben, oder Import-Teile sind. Generell gilt: Fahrzeugzubehör welches nur mit einem §21 Materialgutachten ausgeliefert wird, ist kein geprüftes Zubehör! Eine Eintragung dieser Teile ist zwar unter Umständen möglicherweise über den §21 als Sonder,- bzw. Einzelabnahme der StVZO möglich, aber nicht garantiert. Bei Zulassungsprüfungen nach dem §21 StVZO fallen höhere Gebühren an, als bei Prüfungen mit einem gültigen Gutachten, wie z.B. einem §19 Teilegutachten. Bei Sondereintragungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Kauf, mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüfstelle Ihrer Wahl zu beraten.


StVZO-KENNZEICHNUNGEN

Alle angebotenen Waren in unserem Onlineshop, haben aussagekräftige StVZO-Kennzeichnungen, die Ihnen auf der Artikeldetailseite angezeigt werden. Als Endverbraucher können Sie dadurch sofort erkennen, welche generelle Zulassungseigenschaft der jeweilige Artikel aufweist. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen zum Thema Zulassung in der nachfolgenden Kennzeichnungsübersicht, oder gegebenen falls in der jeweiligen Artikelbeschreibung.



Diese unverbindlichen Kennzeichnungen stellen wir in unserem Onlineshop / Internetauftritt für Sie bereit:

 
TÜV-Kennzeichnung: TÜV-Frei   OHNE AUFLAGEN
Dieser Artikel ist Zugelassen nach StVZO und hat keine gesonderten Auflagen. Damit ist das Produkt für die Verwendung im Straßenverkehr freigegeben. Ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten  Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation ist nicht notwendig, sofern am jeweiligen Fahrzeug vom Serienzustand ausgegangen wird. Beachten Sie bitte, dass je nach Art und Verwendung, dennoch eine technische Änderungsabnahme notwendig sein kann, wenn z.B. ein eintragungsfreies Zubehör, wie Fahrwerksfedern, mit einer geänderten Rad-Reifenkombination, oder Spurverbreiterungen kombiniert werden. Dies hat zur Folge, dass die mitgelieferte ABE erlischt und der Artikel nach Anbau am Fahrzeug dennoch einer Abnahme bedarf. Dies ist auch für Abgasanlagen, Katalysatoren, Schalldämpfern oder Ansaugungen, sowie weiteren Zubehörteilen zutreffend. Kennzeichnungen von uns sind unverbindlich. Wenn Sie Fragen zur Verwendung, oder einer eventuellen Eintragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
     
TÜV-Kennzeichnung: Mit Gutachten   MIT GUTACHTEN
Dieser Artikel wird mit einem Gutachten ausgeliefert. Je nach Gegenstand kann ein §19 Teilegutachten, eine EG-Betriebserlaubnis, ein EWG-Gutachten, oder ein anderes Dokument mit geliefert werden, welches die Zulassung nach StVZO bescheinigt. In der Regel ist damit, nach erfolgter Montage der Sache, ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten  Sachverständigen einer Überwachungsorganisation vorgeschrieben, sofern am jeweiligen Fahrzeug vom Serienzustand ausgegangen wird. Beachten Sie bitte, dass je nach Art und Verwendung, eine erweiterte technische Änderungsabnahme notwendig sein kann, wenn z.B. ein eintragungsfreies Zubehör, wie Fahrwerksfedern, mit einer geänderten Rad-Reifenkombination, oder Spurverbreiterungen kombiniert werden. Dies hat zur Folge, dass das mitgelieferte Gutachten erlischt und der Artikel nach Anbau am Fahrzeug einer Kombinationsabnahme bedarf. Dies ist auch für Abgasanlagen, Katalysatoren, Schalldämpfern oder Ansaugungen, sowie weiteren Zubehörteilen zutreffend. Kennzeichnungen von uns sind unverbindlich. Wenn Sie Fragen zur Verwendung, oder einer eventuellen Eintragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
     
TÜV-Kennzeichnung: Nicht TÜV geprüft! Motorsport Artikel   OHNE GUTACHTEN
Dieser Artikel wird ohne Gutachten, oder Bescheinigungen ausgeliefert. Gegebenen Falls ist ein §21 Materialgutachten, oder z.B. ein Festigkeitsnachweis verfügbar. Diese Unterlagen sind jedoch keine fahrzeugspezifischen Gutachten, die eine Verwendung nach StVZO bescheinigen. Unter Umständen kann über den §21 eine Einzel,- oder Sonderabnahme durchgeführt werden, dies liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen amtlich anerkannten Sachverständigen. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. Eine Montage an Straßenfahrzeugen kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
     
TÜV-Kennzeichnung: Mit E-Prüfzeichen   ABNAHMEFREI
Dieser Artikel ist mit einem E-Prüfzeichen des Landes versehen´welches die Genehmigung erteilt hat und entspricht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Gesonderte Bescheinigungen werden nicht mit geliefert, es sei denn, der Hersteller stellt seine Prüfzeugnisse zur Verfügung. E-Prüfzeichen finden sich häuffig an Beleuchtungseinheiten, wie Scheinwerfern, oder Auspuffanlagen wieder. Teile die mittels E-Prüfzeichen geprägt sind, bedürfen keiner gesonderten Abnahme. Beachten Sie bitte, dass je nach Art und Verwendung, eine erweiterte technische Änderungsabnahme notwendig sein kann, wenn z.B. ein eintragungsfreies Zubehör, wie ein Endschalldämpfer, mit einem geänderten Katalysator kombiniert werden. Dies hat zur Folge, dass das E-Prüfzeichen für die Verwendung im Straßenverkehr nicht mehr ausreichend ist und es einer Kombinationsabnahme bedarf. Kennzeichnungen von uns sind unverbindlich. Wenn Sie Fragen zur Verwendung, oder einer eventuellen Eintragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
     
TÜV-Kennzeichnung: Nur mit DOT-Prüfzeichen   DOT GEPRÜFT
Dieser Artikel trägt kein E-Prüfzeichen, und entspricht damit nicht der StVZO und ist damit nicht zur Verwendung im Straßenverkehr freigegeben. Möglicherweise trägt der Artikel das amerikanische DOT-Prüfzeichen. Dies ist jedoch nach deutschem und europäischem Straßenverkehrszulassungsrecht nicht ausreichend. Gegebenen falls kann eine Eintragung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, bzw. einer Überwachungsorganisation erfolgen, dies liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen amtlich anerkannten Sachverständigen. Der Verwendungsbereich dieser Artikel ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. Wenn Sie Fragen zur Verwendung, oder einer eventuellen Eintragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
     
  NUR INNENRAUM
Dieser Artikel ist nach StVZO nur zur Verwendung im Innenraum gestattet, nicht aber im Außenbereich eines Fahrzeuges. Diese Kennzeichnung ist häffig bei LED-Leuchtmitteln in unserem Shop zu finden, was bedeutet, dass das jeweilige Leuchtmittel u.A. als Innenraumbeleuchtung verwendet werden kann, jedoch nicht zweckentfremdet als Außenbeleuchtung, wie z.B. das Ersetzen einer Scheinwerferglühlampe durch eine LED. Die Verwendung im Außenbereich hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zur Folge. Wenn Sie Fragen zur Verwendung, oder einer eventuellen Eintragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
     



Noch ein wichtiger Hinweis:

Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit einem zulassungs,- bzw. eintragungspflichtigen Zubehörteil aus, stellt dies eine Änderung gegenüber dem Serien-Zustand dar, was in vielen Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis am Kraftfahrzeug führen kann. Eine Wiedererlangung der Betriebserlaubnis kann nur dann erfolgen, wenn die technischen Änderungen einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Überwachunsgorganisation vorgeführt werden. Diese bestätigt dann den ordnungsgemäßen An- bzw. Umbau, anschließend ist es notwendig die technischen Änderungen in den KFZ-Zulassungsschein eintragen zu lassen. Die sogenannte Eintragung und Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erfolgt ausschließlich über die jeweils zuständige KFZ-Zulassungsstelle, nicht durch den Sachverständigen Prüfer. Wir empfehlen bei allen technischen Änderungen, stets mit einem Sachverständigen Rücksprache zu halten.