Sie haben Ihre Gutachten verloren? Es fehlen Unterlagen? - Kein Problem.


Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung der richtigen Papiere. Bitte beachten Sie, dass bei uns gekaufte Waren, stets mit den dazugehörigen Gutachten ausgeliefert werden. Die Originale befinden sich immer im Lieferumfang. Dank unserer langjährigen Erfahrung sind wir ein guter Ansprechpartner, wenn es um Fragen zu Abnahmen, Gutachten, oder Sondereintragungen geht.

Wir greifen auf eine großzügige Datenbank zu, sollte das jeweilige Gutachten nicht abrufbar sein, kümmern wir uns gerne, und fordern die Unterlagen, bei den jeweiligen Herstellern direkt für Sie an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gutachten per E-Mail versenden.
Der Versand erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr im Original per Postweg!

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, treten Sie bitte mit uns per E-Mail in Kontakt. Als Service Adresse steht die office@trc-tuning.com für Sie zur Verfügung. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail den Kaufnachweis (Rechnung), Fotos der am Fahrzeug montierten Teile (und nach Möglichkeit mit Bildern, der am Bauteil jeweils eingeprägten Teilenummern), und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei.


Die nachfolgenden Gebühren richten sich nach jeweils 1em Bauteil.
Sollten Sie mehrere Unterlagen, zu verschiedenen Bauteilen benötigen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, wir unterbreiten Ihnen dann ein gesondertes Angebot.


 
 
Teilegutachten
Gebühren für Fahrzeug,- bzw. Bauteilspezifische-Gutachten
die eine einfache Änderungsabnahme nach dem §19 der StVZO ermöglichen:

 
Teilegutachten, EG-Genehmigungen, EWG-Bescheinigungen, ABE-Allgemeine Betriebserlaubnis Bescheinigungen, ABG-Allgemeine Bauartgenehmigungen, Abgas-Gutachten, Prüf-Protokolle, DTC-Gutachten, oder MFK-Gutachten.
80,00€ EURO

inkl. 19% Mwst, zzgl. Versandkosten!

Katalog Nr.
#GUTACHTEN-§19

 
Prüfbericht
Gebühren für nicht Fahrzeug,- bzw. Bauartspezifische-Gutachten die als Prüfgrundlage für eine Sonderabnahme, bzw. Einzelabnahme nach dem §21 der StVZO erfordern:

Materialgutachten, Material-Prüfberichte, Vergleichsgutachten, oder Festigkeitsgutachten.

 
Bitte beachten Sie: Eintragungen nach dem §21 richten sich immer nach dem Ermessen des jeweiligen Prüfers, bzw. amtlich anerkannten Sachverständigen. Materialguatchten sind keine Teilegutachten. Sie sind nicht fahrzeugspezifisch. Die Bestätigung zur Änderungsabnahme obligt der jeweiligen Überwachungsorganisation.
60,00€ EURO

inkl. 19% Mwst, zzgl. Versandkosten!

Katalog Nr.
#GUTACHTEN-§21

 
Teilekennzeichnungs-Aufkleber
 
Fahrzeugteile werden idr. mit eingeprägten Teilenummern, bzw. Herstellernummern versehen. Insbesondere Karosserieteile. Bitte beachten Sie, dass nach Lackierung und Montage, die Kennzeichnungen sichtbar sein müssen. Die Nummern dürfen nicht vom Lackierer geschliffen, gespachtelt, oder überlackiert werden. Ohne eindeutige Sichtbarkeit, ist es dem Prüfer nicht möglich, die Teile auf seine Richtigkeit, oder Zuordbarkeit hin, mit dem Gutachten zu vergleichen. Ohne Kennzeichnungen kann eine Eintragung g.g.f. nicht vorgenommen werden. Wir bieten die Möglichkeit eines, Siegel-Aufklebers (Teilekennzeichnungs-Aufklebers) nachzubestellen, welcher auf einer speziellen, witterungsrbeständigen Transferfolie gedruckt wird. Der Preis bezieht sich jeweils auf 1en Aufkleber!
25,00€ EURO

inkl. 19% Mwst, zzgl. Versandkosten!

Katalog Nr.
#GUTACHTEN-§00