Acht Ladeschritte – Vollautomatischer Ladezyklus – Mit Erhaltungsladung
Vollautomatisches 8-Schritt Batterieladegerät mit 5A Ladestrom.
Das KFZ-Batterie-Ladegerät ist geeignet für alle gängigen 12V-Bleisäurebatterien (Bleiakku, AGM, Gel, CaCa, Start/Stopp, Wartungsfrei, Offen). Empfohlene Batteriekapazitäten: 10Ah bis 120Ah, bei Erhaltungsladung bis 200Ah.
Den Ladevorgang durch Drücken der „Mode“-Taste wählen und das mikroprozessorgesteuerte Ladegerät erledigt alles vollautomatisch, von der Wiederbelebung leerer, bis zum Abschluss des Ladezyklus und zur Erhaltungsladung voller Batterien. Das deutschsprachige Display ist leicht verständlich und komfortabel zu bedienen. Vier Ladeprogramme stehen zur Auswahl (Auto, Motorrad, Frost/AGM, Refresh). Der Refresh-Modus verlängert die Leistungsfähigkeit und Lebenszeit der Fahrzeugbatterie. Mit dem Frost-Modus wird der Ladevorgang den tiefen Temperaturen angepasst. Der AGM-Modus passt den Ladevorgang speziell für AGM-Batterien an. Der Auto-Modus für die Verwendung am PKW und der Motorrad-Modus ist für die Batterieladung am Kraftrad geeignet.
Die vollautomatische Batterieladung erfolgt in acht Ladeschritten. 1. Aufbrechen der Sulfatierung, 2. Soft-Start, 3. Ladevorgang bis 80%, 4. Ladevorgang bis 95%, 5. Kapazitätstest, 6. Refresh 100%, 7. Erhaltungsladung 100%, 8. Pulsladung 95-100%). Eine LED-Anzeige informiert über den jeweiligen Ladeschritt, Volladung oder Fehlanschluss.
Moderne Sicherheitstechnik mit Verpolungsschutz, Überhitzungsschutz, Überlastschutz und Kurzschlussschutz schützt Sie und das Gerät vor fehlerhafter Bedienung.
Zwei Kabel mit Schnellverbindern und Komfortsteckern (Dauerladekabel mit Ringösen für die Festmontage & Ladekabel mit Zangen) liegen dem strahlwassergeschützten und staubdichten Gerät bei (Schutzklasse IP65).
Ladeschritte:
Schritt 1 – Aufbrechen der Sulfatierung:
Erkennt durch Sulfat-Ablagerungen befallene Batterien und entfernt diese Ablagerung mit Hilfe von pulsierendem Strom und Spannung für die Wiederherstellung optimaler Batteriekapazität.
Schritt 2 – Soft-Start:
Prüft die Batterie auf Ladefähigkeit und startet nur bei positivem Ergebnis den Ladevorgang. So werden Schäden vermieden.
Schritt 3 – Ladevorgang bis 80%:
Lädt die Batterie nach erfolgreicher Prüfung mit maximalem Strom bis zu einem Ladestand von ca. 80%.
Schritt 4 – Ladevorgang bis 95%:
Lädt mit abnehmender Stromstärke bis zu einer Ladung von 95%.
Schritt 5 – Kapazitätstest:
Testet die Batterie auf Erhalt der Ladung. Zeigt an, wenn die Batterie die Spannung nicht halten kann.
Defekte Batterien werden durch die rote Kontroll-LED angezeigt und sollten getauscht werden.
Schritt 6 – Refresh 100%:
Wählen Sie Refresh durch Drücken der Mode-Taste, um diesen Modus in die automatische Abfolge einzubauen. Die Refresh-Funktion bewirkt ein kontrolliertes Ausgasen der Batteriesäure. Hierdurch wird die volle Ladung erreicht und es vergrößern sich Haltbarkeit und Leistung der Batterie.
Schritt 7 – Erhaltungsladung:
Ladungserhaltung bei konstanter Batteriespannung und geringem Ladestrom.
Schritt 8 – Puls-Ladung 95-100%:
Bei Abfall der Spannung unter 95% wird mit Ladungsimpulsen 100% der Ladung wiederhergestellt und eine erneute Sulfatierung verhindert.
Netzstecker-Typ: Stecker-Typ C (CEE 7/16) „Eurostecker“
Art.-Nr.: 136300
Kabellängen:
Ladekabel mit Zangen: ca. 1,5 Meter
Ladekabel mit Ringösen (M8): ca. 1,5 Meter
Netzkabel: ca. 1,5 Meter
Die Entfernung zwischen Steckdose & Fahrzeugbatterie sollte maximal drei Meter betragen.
Lieferumfang:
1 x Ladegerät (Schutzklasse IP65)
1 x Ladekabel mit Batterieklemmen (Zangen) mit Schnellverbindestecker/Komfortstecker
1 x Ladekabel für Festmontage mit Ringösen (M8) und Schnellverbindestecker/Komfortstecker
1 x bebilderte und deutschsprachige Gebrauchsanweisung
Tuning und Zubehör bedeutet stets eine Änderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen wie Spoilern, oder Schwellern, anderen Leuchten oder Scheinwerfern, deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Kfz-Zulassungsbescheinigung) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurden. Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, dies auch nach erfolgter Umrüstung von Tuning, oder Zubehör-Teilen.
Änderungen die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen, sollten stets einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, KÜS, oder z.B. DEKRA) vorgeführt werden. Je nach Art der mitgelieferten Gutachten, ist eine Abnahme, oder Kontrolle der jeweiligen Bauteile, sowie deren Montage vorgeschrieben. Aber auch bei Zubehör-Teilen, die ein eintragungsfreies E-Prüfzeichen, wie z.B. Leuchten, Scheinwerfer, oder Auspuffanlagen tragen, ist es ratsam, den Einbau durch einen Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Bei eintragungsfreiem Zubehör ist dieser Service meist sogar kostenlos, denn bei vorgenommenen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird, oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch Lackierung, Montage, und TÜV-Eintragung weitere Kosten entstehen, die im Kaufpreis der Sache nicht enthalten sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Abnahme der Fahrzeugänderungen, oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch unsere Beratungstätigkeit nicht garantiert ist, dies auch wenn eine Sache mit einem Gutachten ausgeliefert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Zulassungsfragen geht. Gerne steht Ihnen unser Verkaufspersonal beratend zur Seite. Wir kennen auch die Gesetzesbestimmungen der MFK und der ASA sehr gut, und können bei der Zulassung verschiedener Teile in der Schweiz gerne behilflich sein.
Wir sind ein deutsches Unternehmen, dementsprechend richten sich die TÜV-Kennzeichnungen unserer angebotenen Waren, ausschließlich nach deutschem Gesetz. Trotz Bestrebungen der EU, einheitliche, gemeinsame Regelungen im Straßenverkehrsrecht und den Straßenzulassungsverordnungen zu vereinheitlichen, übernehmen wir keine Gewähr, dass die im Lieferumfang befindlichen Gutachten und Dokumente, für Besteller im Ausland, der jeweiligen, dortigen Gesetzgebung genügen, bzw. die Zulassung außerhalb Deutschland gegeben ist.
MOTORSPORT-ARTIKEL
Wir bieten umfangreiches Zubehör für Motorsport und Wettbewerbsfahrzeuge. Diese Produkte sind nach StVO nicht zugelassen, und dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Als Motorsport-Artikel werden auch Waren bezeichnet, die keine TÜV-Prüfung, bzw. keine TÜV-Zulassung haben, oder Import-Teile sind. Generell gilt: Fahrzeugzubehör welches nur mit einem §21 Materialgutachten ausgeliefert wird, ist kein TÜV-Geprüftes Zubehör! Eine Eintragung dieser Teile ist zwar über den §21 als Sonder,- bzw. Einzelabnahme der StVZO möglich, ist aber nicht garantiert. Bei Zulassungsprüfungen nach dem §21 StVZO fallen höhere Gebühren an, als bei Prüfungen mit einem gültigen Gutachten, wie z.B. einem §19 TÜV-Teilegutachten. Bei Sondereintragungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Kauf, mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüfstelle zu beraten.
TÜV-KENNZEICHNUNGEN
Alle angebotenen Waren in unserem Onlineshop, haben aussagekräftige TÜV-Kennzeichnungen, die Ihnen auf der Artikeldetailseite angezeigt werden. Als Endverbraucher können Sie dadurch sofort erkennen, welche Zulassungseigenschaft der jeweilige Artikel aufweist. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen zum Thema TÜV-Zulassung in der nachfolgenden Kennzeichnungsübersicht, oder gegebenen falls in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!
Wenn Sie also bei uns einen "nur für Motorsport gekennzeichneten Artikel" erwerben, erhalten Sie von uns ein Informationsblatt, wo wir Sie auf diese Verwendung, und die rechtlichen Konsequenzen nochmals ausdrücklich hinweisen. Diese Informationen stellen wir Ihnen wahlweise mit der Lieferung der Ware, oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Diese TÜV-Kennzeichnungen stellen wir in unserem Onlineshop / Internetauftritt für Sie bereit:
TÜV-FREI:
Dieser Artikel ist TÜV-Frei. Ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation ist nicht notwendig.
TÜV-GEPRÜFT:
Dieser Artikel wird mit einem TÜV-Gutachten ausgeliefert. Je nach Gegenstand kann ein §19. Absatz 3 TÜV-Teilegutachten, eine EG-Betriebserlaubnis, ein EWG-Gutachten, oder ein anderes Dokument mit geliefert werden, welches die Zulassung nach StVZO bescheinigt. In der Regel ist damit, nach erfolgter Montage der Sache, ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation notwendig.
NICHT TÜV-GEPRÜFT:
Dieser Artikel wird ohne gültige Gutachten, oder Bescheinigungen ausgeliefert. Gegebenen Falls ist ein §21 Materialgutachten, oder z.B. ein Festigkeitsnachweis verfügbar. Diese Unterlagen sind jedoch keine Gutachten, die eine Verwendung nach StVZO bescheinigen! Unter Umständen kann über den §21 eine Einzel,- oder Sonderabnahme durchgeführt werden. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt.
E-GEPRÜFT:
Dieser Artikel ist mit einem E-Prüfzeichen versehen und entspricht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Gesonderte Bescheinigungen werden nicht mit geliefert, es sei denn, der Hersteller stellt seine Prüfzeugnisse zur Verfügung. E-Prüfzeichen finden sich häuffig an Beleuchtungseinheiten, wie Scheinwerfern, oder Auspuffanlagen wieder. Teile die mittels E-Prüfzeichen geprägt sind, bedürfen keiner gesonderten TÜV-Abnahme.
NUR MIT DOT-PRÜFZEICHEN:
Dieser Artikel trägt kein E-Prüfzeichen, und entspricht damit nicht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Möglicherweise trägt der Artikel das amerikanische DOT-Prüfzeichen. Dies ist jedoch nach deutschem und europäischem Straßenverkehrszulassungsrecht nicht ausreichend. Gegebenen falls kann eine TÜV-Eintragung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, bzw. einer Überwachungsorganisation erfolgen. Eine Eintragung liegt jedoch nicht in unserem Ermessen. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt.
OHNE StVZO ZULASSUNG:
Dieser Artikel ist nach StVZO nicht Zulassungsfähig, da er dem Verwendungszweck im Straßenverkehr nicht entspricht. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt.