ildquelle: www.kues.de
Die HU-Hauptuntersuchung / AU-Abgasuntersuchung ist fällig?
Sie haben Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen? Es müssen Eintragungen vorgenommen werden?


 
Kein Problem! Auch hier stehen wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung!

Wir arbeiten mit dem TÜV-SÜD und der DEKRA zusammen. Alle Prüfungen, oder Eintragungen werden von amtlich anerkannten Sachverständigen Vorschriftsgemäß, an Ihren jeweiligen Prüfstützpunkten durchgeführt. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Kfz-Zubehör, kennen wir die Vorschriften der StVZO, und sind in der Lage, zusammen mit den jeweiligen Prüforganen, Eintragungen von Umbauten, Tuning-Teilen, oder einfachen Änderungen, unkompliziert durchzuführen. Wir bereiten alle Prüfunterlagen zum Termin für Sie vor, und beraten nicht nur Sie als Kunde, sondern unterstützen auch die TÜV-Prüfer bei der Begutachtung vor Ort. Zur Verrechnung für den Service kommen, die jeweils gültigen Preislisten der DEKRA, oder vom TÜV-SÜD, die bei uns ausgehängt sind. Sprechen Sie uns einfach an!
     

Textquelle: www.tuev-sued.de
Nachstehend finden Sie weitere wertvolle Informationen,
Bereitgestellt vom TÜV-SÜD:


 
Was passiert eigentlich bei einer Hauptuntersuchung (HU)?
 
Die Qualität der Hauptuntersuchung trägt entscheidend zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen bei.
Seit 1961 zeigt eine Plakette auf dem Kennzeichen: Dieses Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften.


Die Plakette: Das Wichtigste zur Hauptuntersuchung im Überblick
  • Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
  • Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.
  • Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat die Prüfstelle für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten Prüfstützpunkt vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt. Aus Datenschutzgründen natürlich nur, wenn Sie auch Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Untersuchung waren.
  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
  • Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 60 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Nach wie vor gilt: Das Bußgeld oder die Punktevergabe hat nichts mit der Prüfstelle zu tun. Nicht fristgerecht vorgeführte Fahrzeuge, also Fahrzeuge, bei denen die Frist um mehr als 2 Monate überzogen ist, müssen allerdings ab 01. Juli 2012 einer intensiveren „Ergänzungsuntersuchung“ unterzogen werden. Dieser erweiterten Untersuchung ist ein höheres Entgelt geschuldet. Eine Rückdatierung findet aber nicht mehr statt.


Wegfall der Rückdatierung
 
Die Laufzeit der Plakette beträgt, z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate, nach dem jeweils erfolgten, letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, muss eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden, die mit einem Aufschlag berechnet wird. Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld, bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.
 

Probefahrt

Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Probefahrt. Der Sachverständige übernimmt die Probefahrt mit mindestens 8 km/h. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung. Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.


 
Exakte Mängelbeschreibung
 
Sie erhalten einen detaillierteren Prüfbericht. Festgestellte Mängel werden in einem noch detaillierteren Prüfbericht festgehalten. Ihr Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht genaue Hinweise über die festgestellten Mängel. Wird zum Beispiel ein Fehler an der Beleuchtung ermittelt, bekommen Sie schwarz auf weiß, dass z.B. der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Mit dieser Angabe können Sie den Fehler zielgenau bei Ihrer Werkstatt beheben lassen. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.

 

Der Kurz-Check vor der Fahrt zum TÜV:

Bei Ihrem Auto oder Motorrad ist die Hauptuntersuchung (HU) fällig, und Sie wollen sich an Ihrem TÜV SÜD Service-Center die neue Plakette holen? Die Sachverständigen untersuchen das Fahrzeug, seine Teile und Funktionen auf Herz und Nieren. Die Erfahrung der Fachleute kommt dabei Ihrer Sicherheit zugute. Einige Punkte am Auto, oder Motorrad können Sie vor dem Besuch bei TÜV SÜD aber auch selbst überprüfen. Die Experten haben dazu jeweils eine extra Checkliste für Sie zusammen gestellt. Die Sie mit Klick auf das Vorschau-Bild kostenlos runterladen können:


 

Checkliste PKW                                              Checkliste Motorrad

Checkliste HU PKW                             Checkliste HU Motorrad



Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Webseiten der DEKRA, oder TÜV-SÜD.
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