Tuning und Zubehör bedeutet stets eine Änderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen wie Spoilern, oder Schwellern, anderen Leuchten oder Scheinwerfern, deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Kfz-Zulassungsbescheinigung) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurden. Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, dies auch nach erfolgter Umrüstung von Tuning, oder Zubehör-Teilen.
Änderungen die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen, sollten stets einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, KÜS, oder z.B. DEKRA) vorgeführt werden. Je nach Art der mitgelieferten Gutachten, ist eine Abnahme, oder Kontrolle der jeweiligen Bauteile, sowie deren Montage vorgeschrieben. Aber auch bei Zubehör-Teilen, die ein eintragungsfreies E-Prüfzeichen, wie z.B. Leuchten, Scheinwerfer, oder Auspuffanlagen tragen, ist es ratsam, den Einbau durch einen Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Bei eintragungsfreiem Zubehör ist dieser Service meist sogar kostenlos, denn bei vorgenommenen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird, oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch Lackierung, Montage, und TÜV-Eintragung weitere Kosten entstehen, die im Kaufpreis der Sache nicht enthalten sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Abnahme der Fahrzeugänderungen, oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch unsere Beratungstätigkeit nicht garantiert ist, dies auch wenn eine Sache mit einem Gutachten ausgeliefert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Zulassungsfragen geht. Gerne steht Ihnen unser Verkaufspersonal beratend zur Seite. Wir kennen auch die Gesetzesbestimmungen der MFK und der ASA sehr gut, und können bei der Zulassung verschiedener Teile in der Schweiz gerne behilflich sein.
Wir sind ein deutsches Unternehmen, dementsprechend richten sich die TÜV-Kennzeichnungen unserer angebotenen Waren, ausschließlich nach deutschem Gesetz. Trotz Bestrebungen der EU, einheitliche, gemeinsame Regelungen im Straßenverkehrsrecht und den Straßenzulassungsverordnungen zu vereinheitlichen, übernehmen wir keine Gewähr, dass die im Lieferumfang befindlichen Gutachten und Dokumente, für Besteller im Ausland, der jeweiligen, dortigen Gesetzgebung genügen, bzw. die Zulassung außerhalb Deutschland gegeben ist.
MOTORSPORT-ARTIKEL
Wir bieten umfangreiches Zubehör für Motorsport und Wettbewerbsfahrzeuge. Diese Produkte sind nach StVO nicht zugelassen, und dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Als Motorsport-Artikel werden auch Waren bezeichnet, die keine TÜV-Prüfung, bzw. keine TÜV-Zulassung haben, oder Import-Teile sind. Generell gilt: Fahrzeugzubehör welches nur mit einem §21 Materialgutachten ausgeliefert wird, ist kein TÜV-Geprüftes Zubehör! Eine Eintragung dieser Teile ist zwar über den §21 als Sonder,- bzw. Einzelabnahme der StVZO möglich, ist aber nicht garantiert. Bei Zulassungsprüfungen nach dem §21 StVZO fallen höhere Gebühren an, als bei Prüfungen mit einem gültigen Gutachten, wie z.B. einem §19 TÜV-Teilegutachten. Bei Sondereintragungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Kauf, mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüfstelle zu beraten.
TÜV-KENNZEICHNUNGEN
Alle angebotenen Waren in unserem Onlineshop, haben aussagekräftige TÜV-Kennzeichnungen, die Ihnen auf der Artikeldetailseite angezeigt werden. Als Endverbraucher können Sie dadurch sofort erkennen, welche Zulassungseigenschaft der jeweilige Artikel aufweist. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen zum Thema TÜV-Zulassung in der nachfolgenden Kennzeichnungsübersicht, oder gegebenen falls in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!
Wenn Sie also bei uns einen "nur für Motorsport gekennzeichneten Artikel" erwerben, erhalten Sie von uns ein Informationsblatt, wo wir Sie auf diese Verwendung, und die rechtlichen Konsequenzen nochmals ausdrücklich hinweisen. Diese Informationen stellen wir Ihnen wahlweise mit der Lieferung der Ware, oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Diese TÜV-Kennzeichnungen stellen wir in unserem Onlineshop / Internetauftritt für Sie bereit:
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TÜV-FREI:
Dieser Artikel ist TÜV-Frei. Ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation ist nicht notwendig. |
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TÜV-GEPRÜFT:
Dieser Artikel wird mit einem TÜV-Gutachten ausgeliefert. Je nach Gegenstand kann ein §19. Absatz 3 TÜV-Teilegutachten, eine EG-Betriebserlaubnis, ein EWG-Gutachten, oder ein anderes Dokument mit geliefert werden, welches die Zulassung nach StVZO bescheinigt. In der Regel ist damit, nach erfolgter Montage der Sache, ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation notwendig. |
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NICHT TÜV-GEPRÜFT:
Dieser Artikel wird ohne gültige Gutachten, oder Bescheinigungen ausgeliefert. Gegebenen Falls ist ein §21 Materialgutachten, oder z.B. ein Festigkeitsnachweis verfügbar. Diese Unterlagen sind jedoch keine Gutachten, die eine Verwendung nach StVZO bescheinigen! Unter Umständen kann über den §21 eine Einzel,- oder Sonderabnahme durchgeführt werden. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. |
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E-GEPRÜFT:
Dieser Artikel ist mit einem E-Prüfzeichen versehen und entspricht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Gesonderte Bescheinigungen werden nicht mit geliefert, es sei denn, der Hersteller stellt seine Prüfzeugnisse zur Verfügung. E-Prüfzeichen finden sich häuffig an Beleuchtungseinheiten, wie Scheinwerfern, oder Auspuffanlagen wieder. Teile die mittels E-Prüfzeichen geprägt sind, bedürfen keiner gesonderten TÜV-Abnahme. |
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NUR MIT DOT-PRÜFZEICHEN:
Dieser Artikel trägt kein E-Prüfzeichen, und entspricht damit nicht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Möglicherweise trägt der Artikel das amerikanische DOT-Prüfzeichen. Dies ist jedoch nach deutschem und europäischem Straßenverkehrszulassungsrecht nicht ausreichend. Gegebenen falls kann eine TÜV-Eintragung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, bzw. einer Überwachungsorganisation erfolgen. Eine Eintragung liegt jedoch nicht in unserem Ermessen. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. |
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OHNE StVZO ZULASSUNG:
Dieser Artikel ist nach StVZO nicht Zulassungsfähig, da er dem Verwendungszweck im Straßenverkehr nicht entspricht. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. |
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