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HEIGO Sicherheitszelle Überrollkäfig "ALU" Toyota MR-2 W1

HEIGO Sicherheitszelle Überrollkäfig "ALU" Toyota MR-2 W1
NEU
HEIGO Sicherheitszelle Überrollkäfig "ALU" Toyota MR-2 W1
Menge | Artikel-Nr. | Bemerkungen | Produkttyp | Material | Preis (€) |
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A-566.046-000 | ![]() |
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Alu | 950,01 |

Querstrebe h.d.Sitzen nicht möglich
Unsere Sicherheitskäfige werden mit sehr viel Sorgfalt an die Fahrzeugkontur angepasst und qualitativ hochwertig produziert. Durch das frei wählbare Zubehör kann der Sicherheitskäfig individuell gestaltet werden. Die Sicherheitskäfige werden mit einem Herstellerzeugnis zur Eintragung geliefert und sind schwarz seidenmatt lackiert / Aluminium natur. Andere Farben sind im Zubehör als Pulverbeschichtung in fast allen RAL Farben wählbar.
TOYOTA MR-2 W1 ohne Schiebedach
Sicherheitszelle / Überrollkäfig
- Ausführung: Aluminium
- Oberfläche: Schwarz-matt lackiert
- inklusive Montagematerial
- inklusive Herstellerzeugnis zur Eintragung
Bügel kann gegen Aufpreis wie folgt modifiziert werden:
Artikel-Nr. | Artikel-Bezeichnung | Preis (€) | Menge | Bild | |
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A-566.046-001 | Flankenschutz beidseitig Im Motorsport werden zur Erweiterung der Sicherheit und Stabilität einer Sicherheitskäfig/Zelle zusätzliche Flankenschutzstreben eingesetzt. Diese werden im Türbereich an Fahrer- und Beifahrerseite angebracht. Man nimmt so seitlich wirkende Kräfte auf, z. B. bei einem Aufprall, und erhöht die Sicherheit von Fahrer und Beifahrer. Durch das bewährte Heigo-Gabelkopfsystem® sind die Streben stufenlos in der Länge verstellbar. Durch diese Längenverstellung kann eine Vorspannung erzeugt werden, die den Sicherheitsindex des gesamten Sicherheitskäfigs/Überrollbügels erhöht. |
259,74 | ![]() |
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A-566.046-004 | Polstermaterial 38mm Durchmesser, Länge 1,9 Meter | 12,50 | ![]() |
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A-566.046-003 | Pulverbeschichtung Käfig in RAL-Farben Die Pulverbeschichtung ist alternativ zu unsere Basis Lackierung in Matt-Schwarz (nur in der Stahlversion) möglich. Eine Pulverbeschichtung ist sehr widerstandsfähig und kann in allen Standard RAL-Farben umgesetzt werden. RAL-Farbtabelle findest Du hier! |
259,74 | ![]() |
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A-566.046-002 | Dual-Doppelflankenschutz Die Dual-Doppel-Flankenschutzstreben sind im Türbereich an Fahrer- und Beifahrerseite angebracht um den Schutz bei seitlich einwirkenden Kräften zu erhöhen. Durch das bewährte Heigo-Gabelkopfsystem® sind die Streben stufenlos in der Länge verstellbar. Durch diese Längenverstellung kann eine Vorspannung erzeugt werden, die den Sicherheitsindex des gesamten Sicherheitskäfigs/Überrollbügels erhöht. |
519,99 | ![]() |
Technik trifft Innovation
Sicherheit mit Köpfchen
Die Firma Heigo steht seit über 45 Jahren für innovative Technik und Sicherheit im Rennsport. Als DMSB annerkannter Hersteller für Käfige, Bügel und Einschweißzellen arbeitet Heigo seit Jahren mit den erfolgreichsten Herstellern und Fahrern und garantiert Sicherheit auf höchsten Niveau. Von Profis profitieren - Dieses Wissen und Know How setzen die beiden Söhne in enger Zusammenarbeit in der Einzel- und Serienfertigungen weiter um. Die eigene Entwicklung, auch von Prototypen und Einzelstücken sowie die eigene Fertigung garantiert höchste Qualität, welche von namhaften Stellen immer wieder bestätigt wird. Wir und unsere ausgesuchte Partner und Fachhändler beraten Sie gerne über unsere Produkte. Wir arbeiten bei jedem Projekt eng mit ihnen zusammen um ihre Wünsche und Anforderungen so perfekt wie möglich umzusetzen. Nur so bieten wir einen Qualitätsstandard welcher seines gleichen sucht. 24 Stunden und 365 Tage - Auf ein original Heigo Produkt können Sie sich voll und ganz verlassen.
Service von TRC-Performance
Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung im Motorsport, sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Reglement und Zulassungsfragen geht. In Zusammenarbeit mit der deutschen Firma HEIGO begleiten wir Euer Projekt von Anfang an. Wir wissen, nicht's bedarf mehr einer auf den Kunden zugeschnittenere Beratung, wie die Wahl und Ausführung des richtigen Überrollkäfigs, oder Clubsportbügels. HEIGO Bügel und Zellen können wahlweise in Stahl oder Aluminium gefertigt werden. Alle Ausführungen sind in der Basis-Variante Schwarzmatt lackiert. Gegen Aufpreis ist natürlich eine RAL Pulverbeschichtung in individueller Farbauswahl möglich. Die Pulverbeschichtung ist gegenüber dem Lackierverfahren noch Kratz- und Wiederstandsbeständiger. Muss Dein Käfigprojekt geschraubt oder eingeschweißt werden? Wir schauen uns gemeinsam Dein Projekt an und finden die optimal passende Lösung für Deinen Anwendungszweck.

FAHRZEUGUMRÜSTUNG
Tuning und Zubehör bedeutet stets eine Änderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen wie Spoilern, oder Schwellern, anderen Leuchten oder Scheinwerfern, deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Kfz-Zulassungsbescheinigung) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurden. Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, dies auch nach erfolgter Umrüstung von Tuning, oder Zubehör-Teilen.
Änderungen die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen, sollten stets einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, KÜS, oder z.B. DEKRA) vorgeführt werden. Je nach Art der mitgelieferten Gutachten, ist eine Abnahme, oder Kontrolle der jeweiligen Bauteile, sowie deren Montage vorgeschrieben. Aber auch bei Zubehör-Teilen, die ein eintragungsfreies E-Prüfzeichen, wie z.B. Leuchten, Scheinwerfer, oder Auspuffanlagen tragen, ist es ratsam, den Einbau durch einen Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Bei eintragungsfreiem Zubehör ist dieser Service meist sogar kostenlos, denn bei vorgenommenen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird, oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch Lackierung, Montage, und TÜV-Eintragung weitere Kosten entstehen, die im Kaufpreis der Sache nicht enthalten sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Abnahme der Fahrzeugänderungen, oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch unsere Beratungstätigkeit nicht garantiert ist, dies auch wenn eine Sache mit einem Gutachten ausgeliefert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Zulassungsfragen geht. Gerne steht Ihnen unser Verkaufspersonal beratend zur Seite. Wir kennen auch die Gesetzesbestimmungen der MFK und der ASA sehr gut, und können bei der Zulassung verschiedener Teile in der Schweiz gerne behilflich sein.
Wir sind ein deutsches Unternehmen, dementsprechend richten sich die TÜV-Kennzeichnungen unserer angebotenen Waren, ausschließlich nach deutschem Gesetz. Trotz Bestrebungen der EU, einheitliche, gemeinsame Regelungen im Straßenverkehrsrecht und den Straßenzulassungsverordnungen zu vereinheitlichen, übernehmen wir keine Gewähr, dass die im Lieferumfang befindlichen Gutachten und Dokumente, für Besteller im Ausland, der jeweiligen, dortigen Gesetzgebung genügen, bzw. die Zulassung außerhalb Deutschland gegeben ist.
MOTORSPORT-ARTIKEL
Wir bieten umfangreiches Zubehör für Motorsport und Wettbewerbsfahrzeuge. Diese Produkte sind nach StVO nicht zugelassen, und dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Als Motorsport-Artikel werden auch Waren bezeichnet, die keine TÜV-Prüfung, bzw. keine TÜV-Zulassung haben, oder Import-Teile sind. Generell gilt: Fahrzeugzubehör welches nur mit einem §21 Materialgutachten ausgeliefert wird, ist kein TÜV-Geprüftes Zubehör! Eine Eintragung dieser Teile ist zwar über den §21 als Sonder,- bzw. Einzelabnahme der StVZO möglich, ist aber nicht garantiert. Bei Zulassungsprüfungen nach dem §21 StVZO fallen höhere Gebühren an, als bei Prüfungen mit einem gültigen Gutachten, wie z.B. einem §19 TÜV-Teilegutachten. Bei Sondereintragungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Kauf, mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüfstelle zu beraten.
TÜV-KENNZEICHNUNGEN
Alle angebotenen Waren in unserem Onlineshop, haben aussagekräftige TÜV-Kennzeichnungen, die Ihnen auf der Artikeldetailseite angezeigt werden. Als Endverbraucher können Sie dadurch sofort erkennen, welche Zulassungseigenschaft der jeweilige Artikel aufweist. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen zum Thema TÜV-Zulassung in der nachfolgenden Kennzeichnungsübersicht, oder gegebenen falls in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!
Wenn Sie also bei uns einen "nur für Motorsport gekennzeichneten Artikel" erwerben, erhalten Sie von uns ein Informationsblatt, wo wir Sie auf diese Verwendung, und die rechtlichen Konsequenzen nochmals ausdrücklich hinweisen. Diese Informationen stellen wir Ihnen wahlweise mit der Lieferung der Ware, oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Diese TÜV-Kennzeichnungen stellen wir in unserem Onlineshop / Internetauftritt für Sie bereit:
Änderungen die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen, sollten stets einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, KÜS, oder z.B. DEKRA) vorgeführt werden. Je nach Art der mitgelieferten Gutachten, ist eine Abnahme, oder Kontrolle der jeweiligen Bauteile, sowie deren Montage vorgeschrieben. Aber auch bei Zubehör-Teilen, die ein eintragungsfreies E-Prüfzeichen, wie z.B. Leuchten, Scheinwerfer, oder Auspuffanlagen tragen, ist es ratsam, den Einbau durch einen Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Bei eintragungsfreiem Zubehör ist dieser Service meist sogar kostenlos, denn bei vorgenommenen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird, oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch Lackierung, Montage, und TÜV-Eintragung weitere Kosten entstehen, die im Kaufpreis der Sache nicht enthalten sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Abnahme der Fahrzeugänderungen, oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch unsere Beratungstätigkeit nicht garantiert ist, dies auch wenn eine Sache mit einem Gutachten ausgeliefert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Zulassungsfragen geht. Gerne steht Ihnen unser Verkaufspersonal beratend zur Seite. Wir kennen auch die Gesetzesbestimmungen der MFK und der ASA sehr gut, und können bei der Zulassung verschiedener Teile in der Schweiz gerne behilflich sein.
Wir sind ein deutsches Unternehmen, dementsprechend richten sich die TÜV-Kennzeichnungen unserer angebotenen Waren, ausschließlich nach deutschem Gesetz. Trotz Bestrebungen der EU, einheitliche, gemeinsame Regelungen im Straßenverkehrsrecht und den Straßenzulassungsverordnungen zu vereinheitlichen, übernehmen wir keine Gewähr, dass die im Lieferumfang befindlichen Gutachten und Dokumente, für Besteller im Ausland, der jeweiligen, dortigen Gesetzgebung genügen, bzw. die Zulassung außerhalb Deutschland gegeben ist.
MOTORSPORT-ARTIKEL
Wir bieten umfangreiches Zubehör für Motorsport und Wettbewerbsfahrzeuge. Diese Produkte sind nach StVO nicht zugelassen, und dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Als Motorsport-Artikel werden auch Waren bezeichnet, die keine TÜV-Prüfung, bzw. keine TÜV-Zulassung haben, oder Import-Teile sind. Generell gilt: Fahrzeugzubehör welches nur mit einem §21 Materialgutachten ausgeliefert wird, ist kein TÜV-Geprüftes Zubehör! Eine Eintragung dieser Teile ist zwar über den §21 als Sonder,- bzw. Einzelabnahme der StVZO möglich, ist aber nicht garantiert. Bei Zulassungsprüfungen nach dem §21 StVZO fallen höhere Gebühren an, als bei Prüfungen mit einem gültigen Gutachten, wie z.B. einem §19 TÜV-Teilegutachten. Bei Sondereintragungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Kauf, mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüfstelle zu beraten.
TÜV-KENNZEICHNUNGEN
Alle angebotenen Waren in unserem Onlineshop, haben aussagekräftige TÜV-Kennzeichnungen, die Ihnen auf der Artikeldetailseite angezeigt werden. Als Endverbraucher können Sie dadurch sofort erkennen, welche Zulassungseigenschaft der jeweilige Artikel aufweist. Zusätzlich finden Sie weitere Informationen zum Thema TÜV-Zulassung in der nachfolgenden Kennzeichnungsübersicht, oder gegebenen falls in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!
Wenn Sie also bei uns einen "nur für Motorsport gekennzeichneten Artikel" erwerben, erhalten Sie von uns ein Informationsblatt, wo wir Sie auf diese Verwendung, und die rechtlichen Konsequenzen nochmals ausdrücklich hinweisen. Diese Informationen stellen wir Ihnen wahlweise mit der Lieferung der Ware, oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Diese TÜV-Kennzeichnungen stellen wir in unserem Onlineshop / Internetauftritt für Sie bereit:
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TÜV-FREI: Dieser Artikel ist TÜV-Frei. Ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation ist nicht notwendig. |
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TÜV-GEPRÜFT: Dieser Artikel wird mit einem TÜV-Gutachten ausgeliefert. Je nach Gegenstand kann ein §19. Absatz 3 TÜV-Teilegutachten, eine EG-Betriebserlaubnis, ein EWG-Gutachten, oder ein anderes Dokument mit geliefert werden, welches die Zulassung nach StVZO bescheinigt. In der Regel ist damit, nach erfolgter Montage der Sache, ein Vorführen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, oder einer Überwachungsorganisation notwendig. |
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NICHT TÜV-GEPRÜFT: Dieser Artikel wird ohne gültige Gutachten, oder Bescheinigungen ausgeliefert. Gegebenen Falls ist ein §21 Materialgutachten, oder z.B. ein Festigkeitsnachweis verfügbar. Diese Unterlagen sind jedoch keine Gutachten, die eine Verwendung nach StVZO bescheinigen! Unter Umständen kann über den §21 eine Einzel,- oder Sonderabnahme durchgeführt werden. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. |
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E-GEPRÜFT: Dieser Artikel ist mit einem E-Prüfzeichen versehen und entspricht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Gesonderte Bescheinigungen werden nicht mit geliefert, es sei denn, der Hersteller stellt seine Prüfzeugnisse zur Verfügung. E-Prüfzeichen finden sich häuffig an Beleuchtungseinheiten, wie Scheinwerfern, oder Auspuffanlagen wieder. Teile die mittels E-Prüfzeichen geprägt sind, bedürfen keiner gesonderten TÜV-Abnahme. |
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NUR MIT DOT-PRÜFZEICHEN: Dieser Artikel trägt kein E-Prüfzeichen, und entspricht damit nicht der StVZO zur Verwendung im Straßenverkehr. Möglicherweise trägt der Artikel das amerikanische DOT-Prüfzeichen. Dies ist jedoch nach deutschem und europäischem Straßenverkehrszulassungsrecht nicht ausreichend. Gegebenen falls kann eine TÜV-Eintragung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, bzw. einer Überwachungsorganisation erfolgen. Eine Eintragung liegt jedoch nicht in unserem Ermessen. Der Verwendungsbereich ist unserer seits damit ausschließlich auf den Motorsport, oder für Show-Fahrzeuge beschränkt. |
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Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 26. Januar 2023 in den Shop aufgenommen.