


TÜV-Beschreibung:
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TÜV nach
§19: Bei diesen
Artikeln wird ein Teilegutachten nach §19 mitgeliefert. Hier zu
unterscheiden sind §19.2 (Nicht Eintragungspflichtes Produkt!) und §19.3
(Welche im Fahrzeugschein / Brief eingetragen werden müssen!) Nach §19
müssen generell alle Produkte nach Umbau einen amtlich anerkannten
Prüfer auf Prüfung der Festigkeit , sowie Richtigen Montage vorgeführt
werden.
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TÜV nach
§21: Diese Artikel
werden ohne Bericht eines Sachverständigen ausgeliefert und müssen per
Einzelabnahme eingetragen werden. Je nach Hersteller ist ein
Materialgutachten nach §21 verfügbar. Import Produkte werden genrell
ohne Gutachten ausgeliefert. Bitte erfragen Sie vor Kauf, ob und welches
Gutachten mitgeliefert wird! Die TÜV-Eintragung liegt im Ermessen des
Prüfers
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TÜV in
Vorbereitung: Hier
stellt der Hersteller demnächst ein Gutachten zur Verfügung. Den
aktuellen Stand erfragen Sie bitte an unserer Kundenhotline, oder per
eMail.
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E-Marked!
/ E-Proofed: Das
E-Prüfzeichen beschränkt sich ausschließlich auf Leuchten, wie z.B.
Scheinwerfer, Heckleuchten, Blinker. Ist ein Produkt mit einem
E-Prüfzeichen ausgestattet, kann das Produkt frei im Öffentlichen
Straßenverkehr verwendet werden, da es den Europäischen Zulassungsnormen
entspricht.
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Not
E-Marked: Diese
Leuchten tragen kein Prüfzeichen und sind somit im Öffentlichen
Straßenverkehr nicht zugelassen. Diese Leuchten dürfen ausschließlich an
Show Fahrzeugen verbaut werden.
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Not
Street Legal: Diese
Produkte entsprechen nicht der Straßenzulassungsnorm und dürfen
ebenfalls nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Der Betrieb und Anbau
ist nur für Show-Fahrzeuge.
Bitte
prüfen Sie vor Kauf genau ob das gewünschte Produkt Ihren
Einsatz-Zweck erfüllt. TuneSafe! Ein Muss im Öffentlichen
Straßenverkehr! Wir beraten Sie gerne was möglich, und was legal
ist.
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